ENERGIEAUSWEIS

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 ist es für verschiedene Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben einen Energieausweis vorweisen zu können:

  

Wohngebäude - Baujahr vor 1965 -
(Verkauf, Verpachtung, Vermietung)

seit 01.08.2007

Wohngebäude - aller Baujahre -                  
(Verkauf, Verpachtung, Vermietung)

seit 01.01.2009

Nicht-Wohngebäude

seit 01.07.2009

 

ENERGIEAUSWEIS - INHALT:

  • Klassifizierung des Gebäudes
  • Heiz- und Warmwasserverbrauch einer Immobilie
  • Zustand der Gebäudehülle
  • Bei Nicht-Wohngebäuden wird zusätzlich der Energiebedarf für Gebäudekühlung und künstliche Beleuchtung und weitere ausgewiesen

 

ENERGIEAUSWEIS - VORTEILE:

  • Nachweis über die energetische Beschaffenheit der Immobilien
  • Für Immobilienbesitzer gibt der Energieausweis Hinweise auf eventuelle Gebäudemängel, so dass diese gezielt beseitigt werden können
  • Käufer, Mieter oder Pächter können bezüglich der Energieeffizienz Gebäude direkt miteinander vergleichen
  • Wertsteigerung

 

ENERGIEAUSWEIS - KOSTEN:

Die Kosten der Energieausweiserstellung hängen davon ab, ob alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Nach einem Orientierungstermin wird im Regelfall ein Angebot mit Pauschalfestpreis erstellt. Wir würden uns freuen Ihnen ein passendes Angebot zu erstellen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.