Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 ist es für verschiedene Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben einen Energieausweis vorweisen zu können:
Wohngebäude - Baujahr vor 1965 - | seit 01.08.2007 |
Wohngebäude - aller Baujahre - | seit 01.01.2009 |
Nicht-Wohngebäude | seit 01.07.2009 |
Die Kosten der Energieausweiserstellung hängen davon ab, ob alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Nach einem Orientierungstermin wird im Regelfall ein Angebot mit Pauschalfestpreis erstellt. Wir würden uns freuen Ihnen ein passendes Angebot zu erstellen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.