TRINKWASSERHYGIENE

Wie Experten schätzen sterben jährlich bis zu 10.000 Personen an den Folgen verschmutzter Trinkwasseranlagen.

Obwohl das Trinkwasser in Deutschland zu den am besten überwachten und strengsten überprüften Lebensmitteln Deutschlands gehört, endet die Überwachung meist mit der Übergabe der Trinkwasseranlage an einen Betreiber.

Gebäude- und Wohnungsbesitzer sind sich oft nicht bewusst, dass die Zuständigkeit für die Sicherung der Trinkwasserqualität bei ihnen liegt. 

So kann es dazu kommen, dass sich Keime und Bakterien - wie beispielsweise Legionellen - in den Trinkwasseranlagen ansiedeln.


TRINKWASSER UND GESETZESLAGE

Festgelegt ist sowohl in der Trinkwasserverordnung als auch im Infektionsschutzgesetz, dass im Trinkwasser, welches für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, Krankheitserreger nicht in einer Konzentration vorliegen dürfen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sein könnte.


QUALITÄT AUS DEM WASSERVERSORGUNGSUNTERNEHMEN (WVU)

Trinkwasser, das das Wasserversorgungsunternehmen verlässt unterliegt ständigen Qualitätskontrollen, sodass an der jeweiligen Übergabestelle (z.B. am Wasserzähler), das Wasser nur so minimal mit Keimen versetzt ist, dass deren Anzahl keinerlei gesundheitliche Gefährdung darstellt.


VERANTWORTUNG DER GEBÄUDEBESITZER (BZW. VERMIETER ODER BETREIBER)

Gemäß der Trinkwasserverordnung ist der Gebäudebesitzer zugleich Inhaber einer Wasserversorgungsanlage und damit verantwortlich dafür, dass an der Zapfstelle des Endverbrauchers nur Wasser entnommen werden kann, welches für den menschlichen Gebrauch unbedenklich ist.


HERAUSFORDERUNGEN BEI DER PLANUNG UND INSTALLATION

Die Trinkwasserqualität innerhalb von Gebäudeinstallationen muss zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. Hierfür müssen gemäß Trinkwasserverordnung die Voraussetzungen geschaffen werden. Planer und Installationsunternehmen unterliegen hier einer Hinweis- und Beratungspflicht.


MANGELNDE TRINKWASSERHYGIENE IST EINE STRAFTAT

In der Trinkwasserverordnung ist unter § 24 eindeutig festgelegt, dass jeder Anlagenbetreiber, der wissentlich oder auch unwissentlich Wasser abgibt, welches der vorgeschriebenen Qualität nicht entspricht, damit eine Straftat begeht. 


TRINKWASSERHYGIENE - BERATUNG UND UMSETZUNG

Wir beraten Sie eingehend, wenn es um die Planung und Durchführung von hygienisch einwandfreien Trinkwasseranlagen geht.

Als akkreditiertes Unternehmen übernehmen wir die Überwachung und Überprüfung Ihrer Trinkwasseranlage. Ebenso arbeiten wir mit zertifizierten Fachkräften zur Entnahme von Wasserproben und anerkannten Labors für Wasseranalysen zusammen.


LEISTUNGEN IM BEREICH TRINKWASSERHYGIENE

  • Besichtigung vor Ort und Analyse des Nutzverhaltens
  • Erfassung von Leitungssystemen und Apparaturen unter Berücksichtigung von Alter und Material
  • Dokumentation des aktuellen Zustands und vorhandenen Mängeln
  • Bei Bedarf Entnahme sowie Analyse von Wasserproben
  • Erstellung eines kompletten Modernisierungsschemas zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität
  • Überwachung und Abnahme der Modernisierungsmaßnahmen

 

Sie möchten weitere Informationen oder möchten Ihr Gebäude prüfen lassen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.